Der Schlüssel zum Erfolg heißt Menschlichkeit! Reinhard Mohn

Kündigung - was bringt der Kündigungsschutz?

ein Anfang einer Liste zusammengetragen von Rebecca Weides

Bagatellfälle" oder "Bagatellkündigungen" auf sich aufmerksam.

Ich habe eine kleine Chronologie aufgelistet, die zum Nachdenken und zur Diskussion anregen soll. Quelle: dpa

1999:

Ein Trinkgeld von 20 DM kostet drei Münchner Müllmänner ihre Arbeit. Kisten von Obsthändlern hatten sie ohne Zusatzgebühr auf den Wagen geladen.

2005:

Ein Postbote zerriss drei Briefe, er erklärte dies mit einem "Blackout" aufgrund privater Probleme. Das hessische Landesarbeitsgericht bestätigte seine fristlose Entlassung.

2006:

Ein Arbeiter hatte Aluminiumreste aus seinem Betrieb mitgenommen und an ein Recyclingunternehmen verkauft. Das Argument, es habe sich um Abfall gehandelt, überzeugte das Landesarbeitsgericht Mainz nicht. Er verlor seinen Kündigungsschutzprozess.

2008:

Eine Abfallentsorgungsfirma in Mannheim sprache einem Mitarbeiter (Müllmann) die fristlose Kündigung aus, weil er ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte. Das Arbeitsgericht Mannheim hat die Kündigung für unwirksam erklärt.

2009:

Wegen zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro verlor die Berliner Supermarkt-Kassiererin Barbara E. - genannt "Emmely" - nach 31 Jahren ihren Arbeitsplatz. Auf den geringen Wert der Bons komme es nicht an, stellte das Landesarbeitsgericht klar. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte die Revision des Falles zugelassen.

Ein Fehlbetrag von 1,36 Euro in der Kasse wurde einer Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee zum Verhängnis- die fristlose Kündigung folgte. Sie nahm den Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Ravensburg an und erhielt eine ordentliche Kündigung.

Zwei Mitarbeiter einer Bäckerei-Kette in Bergkamen sollen einen Brotaufstrich gestohlen haben. Dafür erhalten sie die Kündigung.

Weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle von einem Büfett des Chefs gegessen haben, erhielten zwei Sekretärinnen des Bauverbands Westfalen in Dortmund nach 34 bzw. fast 20 Dienstjahren die fristlose Kündigung. Eine Klägerin hatte am 6.10.2009 ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Dortmund, dieser scheiterte. Inzwischen hat der Bauverband die Entlassung einer Sekretärin zurückgenommen. Der Prozess der zweiten Klägerin beginnt Ende November.

Einem Arbeiter aus Oberhausen wurde fristlos gekündigt, weil er bei seinem Arbeitgeber sein Handy mit Strom aufgeladen hat. Der Mann war 15 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt. Der Schaden belief sich nach Rechnung seines Anwaltes auf 0,014 Cent. Am 14.07.2009 schlug das Arbeitsgericht Oberhausen einen Vergleich vor, inzwischen ist die Kündigung zurückgenommen worden.

Die Küchenhilfe eines Krankenhauses in Künzelsau (Ba-Wü) verlor ihre Arbeit wegen drei angeblich gestohlener Brötchen. Sie erhob Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Heilbronn, das Ergebnis war ein Vergleich: Die Kündigung bleibt bestehen, der Vorwurf des Diebstahls wird nicht aufrecht erhalten und die Klägerin erhielt bis Ende September 2009 Gehalt.

Hier ist leider noch ne Menge Platz :( für weitere Fälle und Kommentare!

Oktober 17, 2009 kündigung