From detlev.lengsfeld@t-online.de Mon Sep 5 20:11:49 2005 Subject: [Fwd: AW: Tatvorwurf: =?ISO-8859-1?Q?=A7?= 263 StGB Betrug in Tateinheit mit Prozessbetrug] From: Detlev Lengsfeld To: info@polizei.nrw.de Cc: "Karl, Guido" Content-Type: multipart/mixed; boundary="=-yCklGbys67B/7j87P7ht" Message-Id: <1125943908.29926.65.camel@vible> Mime-Version: 1.0 X-Mailer: Evolution 2.2.3 Date: Mon, 05 Sep 2005 20:11:49 +0200 X-Evolution-Format: text/plain X-Evolution-Account: 1 X-Evolution-Transport: smtp://detlev.lengsfeld@mailto.t-online.de/;use_ssl=never X-Evolution-Fcc: email://local@local/Sent --=-yCklGbys67B/7j87P7ht Content-Type: text/plain Content-Transfer-Encoding: 8bit --=-yCklGbys67B/7j87P7ht Content-Disposition: inline Content-Description: Weitergeleitete Nachricht - AW: Tatvorwurf: =?ISO-8859-1?Q?=A7?= 263 StGB Betrug in Tateinheit mit Prozessbetrug Content-Type: message/rfc822 Return-Path: Received: from INETMAIL02.NIEDERSACHSEN.DE ([195.37.201.12]) by mailin15.sul.t-online.de with esmtp id 1ECL61-1Wrb4y0; Mon, 5 Sep 2005 19:49:29 +0200 Received: from imc1.izn.niedersachsen.de ([195.37.205.11]) by INETMAIL02.NIEDERSACHSEN.DE with SMTP (Microsoft Exchange Internet Mail Service Version 5.5.2658.3) id R8SSJGBJ; Mon, 5 Sep 2005 19:49:24 +0200 Received: from virus2.izn.niedersachsen.de ([10.17.100.91]) by imc1.izn.niedersachsen.de with SMTP (Microsoft Exchange Internet Mail Service Version 5.5.2658.3) id SDKRV6MN; Mon, 5 Sep 2005 19:49:28 +0200 Received: from Mail.Polizei.Niedersachsen.De ([10.100.192.1]) by virus2.izn.niedersachsen.de with InterScan Messaging Security Suite; Mon, 05 Sep 2005 19:49:27 +0200 Received: from expdbspol.pd-bs.polizei.niedersachsen.de (expdbspol.pd-bs.polizei.niedersachsen.de [10.101.154.2]) (using TLSv1 with cipher EXP1024-RC4-SHA (56/128 bits)) (No client certificate requested) by Mail.Polizei.Niedersachsen.De (Mail Polizei Niedersachsen) with ESMTP id C4A74270002 for ; Mon, 5 Sep 2005 19:49:27 +0200 (CEST) Received: by expdbspol.pd-bs.polizei.niedersachsen.de with Internet Mail Service (5.5.2657.72) id ; Mon, 5 Sep 2005 19:49:27 +0200 Message-ID: From: LFZ To: 'Detlev Lengsfeld' Subject: =?iso-8859-1?Q?AW=3A_Tatvorwurf=3A_=A7_263_StGB_Betrug_in_Tate?= =?iso-8859-1?Q?inheit_mit_Prozessbetrug?= Date: Mon, 5 Sep 2005 19:49:23 +0200 MIME-Version: 1.0 X-Mailer: Internet Mail Service (5.5.2657.72) Content-Type: text/plain; charset="iso-8859-1" X-TOI-SPAM: u;0;2005-09-05T17:49:37Z X-TOI-VIRUSSCAN: unchecked X-TOI-MSGID: a5453c7f-64b0-4802-adc3-c35c1240d381 X-Seen: false Content-Transfer-Encoding: 8bit Guten Tag Herr Lengsfeld wie Sie erwähnen, haben Sie über das Internetportal des Landes NRW bereits dort Anzeige gestellt. Deshalb erscheint es mir sinnvoll, Sie senden Ihre eMail ebenfalls an diese Anschrift. Mit freundlichen Grüssen Frank Seidel Kommissar vom Lagedienst Lage- und Führungszentrale Polizeidirektion Braunschweig -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Detlev Lengsfeld [mailto:detlev.lengsfeld@t-online.de] Gesendet: Montag, 5. September 2005 19:11 An: LFZ Betreff: Tatvorwurf: § 263 StGB Betrug in Tateinheit mit Prozessbetrug Hallo, über das Internetportal der Polizei NRW habe ich mit dem heutigen Tage Strafanzeige erstellt. Durch die Aufregung habe ich nicht den endgültigen Text sondern einen Entwurf verschickt. Unten nun die Endfassung. -- mfg Detlev Lengsfeld ---------------------------------- homepage: http://mobbing-gegner.de telefon: 05355/91557 handy: 0171/2833772 ---------------------------------- -------- Otto-Ferdinand Wachs und Henning Lüdtke Tatvorwurf: § 263 StGB Betrug in Tateinheit mit Prozessbetrug Die Herren Wachs und Lüdtke haben den Vortrag in den Arbeitsgerichtsverfahren wissentlich falsch und einseitig vortragen lassen. Ich beziehe mich auf das Urteil vom Oberlandesgericht Köln Az: 4 UF 76/01 datiert vom 06.08.2002. Der unwahrheitsgemäße Vortrag dient dem alleinigen Zweck, das angerufene Gericht zu täuschen und damit die Entscheidung für sich vorteilhaft zu beeinflussen. Ich beantrage die Beiziehung der Verfahrensakten aus den Arbeitsgerichtsverfahren 1 Ca 36/05 AG Braunscheig und 15 Sa 800/05 LAG Hannover. In der Anhörung des Betriebsrates nach §102 BetrVG zur zweiten Kündigung und auch in den Schriftsätzen der Beklagten im Berufungsverfahren 15 Sa 800/05 LAG Hannover wird verschwiegen, das ich mich nach dem Arbeitsbeginn am 11.04.05 wiederum wegen Mobbings beim Betriebsrat, als auch bei der Mobbingbeauftragen der Autostadt beschwert habe. [WWW]http://213.146.167.96/WeiteWelt/neueste/050425_Nitschke.txt mit folgendem Inhalt: [WWW]http://213.146.167.96/WeiteWelt/neueste/Gedaechtnisprotokoll_CHO.doc Vorausgegangen waren Beleidigungen, Erniedrigungen und die Beschuldigung von Arbeitsfehlern. Insbesonders die Mail vom 28.04.05 unter [WWW]http://213.146.167.96/WeiteWelt/mails/050429_Meiwinckel_Hohmann_Anweisu ng.txt stellte für mich eine Herabsetzung meiner Persönlichkeitsrechte dar, die wohl gegen jede Art von Treu und Glauben verstößt. Die Behauptung keine Schulungen versprochen zu haben ist gelogen. Beweise: [WWW]http://213.146.167.96/mywiki/MobBing/MeineGeschichte/ThemaArbeitsbereit schaft [WWW]http://213.146.167.96/WeiteWelt/mails/CAD_Streif_und_Helmold.txt In der Liste der verhaltensbedingten Gründen wird davon gesprochen ich habe Fr. Rolf, die das Internetforum mobbing-zentrale.de betreibt, gegen Entgelt beauftragt tätig zu werden. "Dabei haben sie massiv den Betriebsrat kritisiert". Weder habe ich eine geschäftliche Beziehung zu Fr. Rolf oder der Mobbing-Zentrale noch habe ich den Betriebsrat kritisiert. Für diese Ausführungen bin ich nicht verantwortlich, wenngleich mir die angesprochenen Umstände aus dem Forum der mobbing-zemtrale bekannt sind. Diese betreffen aber nicht den Fall "Lengsfeld" sondern die des Falls "Rainer Beutler". Ich habe aber Fr. Rolf diese Dinge nicht sagen hören. Bereits in der Betriebsratsanhörung zur ersten Kündigung, wie auch in den folgenden Schriftsätzen wird versucht den Eindruck zu erwecken betriebliche Gründe für die Erkrankungen hätten nicht vorgelegen. Verschwiegen wird ein durchgeführtes Rückkehrgespräch zwischen H. Seffers und mir. Die Betriebsrätin (Martina Musial) als Zeugin wird auf befragen bestättigen das schriftlich folgendes festgehalten wurde. "Krankheit durch betriebliche Über.- und Unterforderung" Nach §138 ZPO muss der Vortrag wahrheitsgemäß sein. Hiergegen wird ständig von der Beklagten verstoßen. Man versucht mich durch den Umfang und den Inhalt zu Fehlern hinzureißen, die eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen. Auch die ständige Wiederholung der Behauptung, in den Schriftsätzen und insbesonders im dem Anhörungsschreiben an das Integrationsamt zur Kündigung, man hätte mich zu den Gesprächen mit den Ärtzen des VW-Gesundheitswesens geschickt ist einfach gelogen. [WWW]http://213.146.167.96/WeiteWelt/mails/TL_Arbeitsschutz_Nachfrage.txt [WWW]http://213.146.167.96//WeiteWelt/mails/TL_Arbeitsschutz_Einmischung.txt Die Erwähnung der Moderationsgespräche wird bereits durch die Stellungnahme des Betriebsrates zur ersten Kündigung zweifelhaft. Im Zivilprozeß muß die Partei nach § 138 ZPO sich wahrheitsgemäß über die tatsächlichen Umstände erklären. Trägt eine Partei wissentlich einen falschen Sachverhalt dem Gericht vor und versucht in dieser Weise, das Gericht zum Nachteil der anderen Partei zu täuschen, dann ist dieses Verhalten als strafbarer Prozeßbetrug zu verfolgen. Auch der versteckte Vorwurf der Datensabotage hat nur das Ziel der Vorspiegelung, um eine für sie günstigen Gerichtsentscheidung zu erzielen. Die Seiten von H. Neef sind im großen Umfang unwahr. Besonders die bereits erwähnte Stellungnahme des Betriebsrates vom 19.08.04 zur ersten Kündigung spricht Bände über den tatsächlichen Hergang. Weitere Hinweise über den Ablauf finden Sie unter [WWW]http://213.146.167.96/mywiki/MobBing/MeineGeschichte/BeLege Insbesonders der Vorwurf, das Fr. Rolf für mich gegen Entgeld tätig sei, ist von den Beschuldigten mit einer kaum zu überbietenden Dreistigkeit vorgetragen wurden. Das verdeutlicht sehr anschaulich, das Vorgehen der Beschuldigten, die ohne jedwede Recherchen zur Sache einfach perfide wahrheitswidrige Vorwürfe gegen mich in den Raum stellt, um auf diese Art und Weise eine für die Beschuldigten vorteilhafte Gerichtsentscheidung zu erreichen. Die wahrheitswidrigen Vorwürfe der Beschuldigten dürften auch den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen. Auch in soweit stelle ich Strafantrag. Ich bitte mich über den Fortgang des Verfahrens auf den laufenden zu halten. Ich bitte um eine konsequente und unnachsichtige Strafverfolgung. Detlev Lengsfeld --=-yCklGbys67B/7j87P7ht--